Angesichts der aktuellen Infektionslage in Nordrhein-Westfalen hat das Schulministerium heute Mittag neue Regelungen erlassen, die ab Montag, d. 14.12.2020, gelten.
Auf dieser Grundlage wird nur noch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 ab 14.12.2020 regulärer Präsenzunterricht erteilt; es gilt der normale Stundenplan. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen; dies müssen sie gegenüber der Schule schriftlich anzeigen. Der dann eintretende Distanzunterricht findet in Anlehnung an das Szenario 2 unseres „Rahmenkonzeptes zum Lernen auf Distanz“ statt.
Für die Jahrgangsstufen 8-Q2 findet ausschließlich Distanzunterricht statt. Hier gelten die Regelungen, die unter Szenario 6 des „Rahmenkonzeptes zum Lernen auf Distanz“ beschrieben sind.
Abweichend davon finden alle Klausuren der gymnasialen Oberstufe (EF, Q1, Q2) zum regulären Zeitpunkt vor Ort statt.
Der 7./8. Januar ist ebenso wie der 21./22. Dezember unterrichtsfrei.
Dr. Udo Rademacher